IPPC - Standard für pflanzengesundheitliche Behandlung
Wir sind als IPPC zertifizierter Betrieb in einem amtlichen Verzeichnis registriert und unterliegen einer permanenten Überwachung durch den deutschen Pflanzenschutzdienst.
Sie können sich darauf verlassen, dass unser Holz, bzw. Holzverpackung bei Bedarf einer korrekten Hitzebehandlung nach IPPC Vorschriften unterzogen wird.
Damit stellen Sie sicher, dass alle Vorgaben für den Weltweiten Export Ihrer Waren eingehalten werden.
Geprüfte Verfahren zur Behandlung
Die IPPC Behandlung von Hölzern kann durch eine Begasung oder Hitzebehandlung erfolgen. Wir wenden die Hitzebehandlung an, auch weil hierbei weder Mitarbeiter noch Umwelt durch giftige Gase belastet werden.
Für den Ablauf einer Hitzebehandlung gelten strenge Vorschriften, unter anderem müssen wir den exakten Temperaturverlauf dokumentieren, um so den Nachweis zu erbringen dass die geforderten Mindestwerte eingehalten werden.
Zum Nachweis der durchgeführten Behandlung werden die Hölzer, bzw. Holzverpackungen in einer vorgeschriebenen Art und Weise, unter anderem mit unserer Zulassungsnummer gekennzeichnet.
Unsere Hölzer sind schädlingsfrei - dafür stehen wir ein.